Regierung beschließt Einmalzahlung für Bedürftige
Für viele Menschen ist dieser Winter trotz oft milder Temperaturen außergewöhnlich teuer. Angesichts der stark gestiegenen Preise für Öl und Gas sind die Heizkosten enorm hoch. Um die Situation für mehr als 2,1 Millionen Bedürftige zu erleichtern, hat die Bundesregierung nun beschlossen, den einmaligen Heizkostenzuschuss von 115 Euro auf 230 Euro zu verdoppeln.

Das Wichtigste in Kürze:
- Die stark gestiegenen Energiekosten treffen Bürgerinnen und Bürger mit geringerem oder gar keinem Einkommen besonders stark.
- Daher hat die neue Bundesregierung die Verdopplung der kurzfristigen Zahlung des einmaligen Heizkostenzuschusses beschlossen.
- Der Zuschuss soll Ende des Jahres 2022 – und damit bei vielen nach Eintreffen der Nebenkostenabrechnungen – auf dem Konto landen.
Beschluss im Februar – Verdopplung im März
Für viele Haushalte in Deutschland haben die Heizkosten in diesem Winter ein bedrückendes Ausmaß angenommen. Berechnungen von Vergleichsportalen zufolge stiegen die Preise bei Gasheizungen von September bis Dezember 2021 im Schnitt um 54 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Haushalte mit Ölheizung müssen demnach sogar eine Verdopplung der Kosten hinnehmen: Sie stiegen um durchschnittlich 99 Prozent.
Daher hat die Bundesregierung bereits im Februar 2022 für folgende Gruppen einen Heizkostenzuschuss beschlossen:
- Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld
- Bezieherinnen und Bezieher von Aufstiegs-BAföG sowie Berufsausbildungsbeihilfe
- Studierende mit BAföG
Nun soll sich der einmalige Zuschuss für 2,1 Millionen bedürftige Menschen aufgrund der drastischen Situation von 115 Euro auf 230 Euro verdoppeln und gegen Ende des Jahres 2022 ausgezahlt werden – bei vielen also nach Eintreffen der Nebenkostenabrechnung.
Heizen soll bezahlbar bleiben
Mit dieser Unterstützung soll das Heizen für finanzschwächere Menschen bezahlbar bleiben. Um eine schnelle Umsetzung voranzutreiben, hatte das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zu Jahresbeginn eine Formulierungshilfe für die Regierung erarbeitet.
Demnach sollen Singlehaushalte nun einmalig statt 135 Euro 270 Euro erhalten. Bei Zwei-Personen-Haushalten verdoppelt sich der Zuschuss ebenfalls von 175 Euro auf 350 Euro. Für alle weiteren Mitbewohnerinnen und Mitbewohner sind jetzt statt 35 Euro jeweils 70 Euro vorgesehen. Studierenden sowie Auszubildende können statt 115 Euro mit je 230 Euro rechnen.
Expertinnen und Experten erklären den rasanten Anstieg der Heiz- und Stromkosten zum einen mit den stark gestiegenen Weltmarktpreisen für Energie. Zum anderen verweisen sie auf die im vergangenen Jahr eingeführte CO2-Abgabe und den statistischen Effekt, weil die Preise im Jahr 2020 besonders niedrig waren. Dazu kam nun Ende Februar der Ukraine-Krieg, der die Unsicherheit bei der Versorgung Deutschlands mit Gas noch einmal deutlich verstärkte – und für noch höhere Preise sorgte.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Heizkostenzuschuss
Was ist der Heizkostenzuschuss?
- Damit die drastisch gestiegenen Kosten abgepuffert werden und Heizen auch für finanzschwächere Haushalte bezahlbar bleibt, unterstützt sie der Staat einmalig mit einem verdoppelten Zuschuss von mindestens 230 Euro – statt 115 Euro.
Wer erhält den Heizkostenzuschuss?
- Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld, Bezieherinnen und Bezieher von Aufstiegs-BAföG sowie Berufsausbildungsbeihilfe und Studierende mit BAföG müssen mindestens drei Monate einen festen Wohnsitz in Deutschland haben, um den Heizkostenzuschuss zu erhalten.
Wer hat Anspruch auf den Heizkostenzuschuss?
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Bei den stark steigenden Heizkosten sind besonders Mieterinnen und Mietern mit geringen oder gar keinem Einkommen von den zu erwartenden hohen Nachforderungen betroffen. Daher soll diesen Zuschuss bekommen, wer von Oktober 2021 bis März 2022 mindestens einen Monat Wohngeld erhalten hat, beziehungsweise erhält.
Gefördert werden alleinstehende Personen mit einem monatlichen Nettoeinkommen von maximal 950 Euro, Ehepaare/Lebensgemeinschaften mit maximal 1.500 Euro. Außerdem Bezieherinnen und Bezieher von Aufstiegs-BAföG sowie Berufsausbildungsbeihilfe und Studierende mit BAföG.
Wie bekomme ich den Heizkostenzuschuss?
- Berechtigte Personen sollen den Zuschuss automatisch erhalten. Ein Antrag ist dafür nicht erforderlich.
Ab wann gibt es den Heizkostenzuschuss?
- Der Zuschuss soll nun etwas später als geplant ausgezahlt werden. Statt Juni 2022 können Sie gegen Ende des Jahres damit rechnen. Der Betrag wird automatisch auf die Konten berechtigter Personen überwiesen, bevor die Betriebskostenabrechnungen mit den Heizkosten für den Winter bei den Haushalten eintreffen.
Heizkostenzuschuss Nummer 2 kommt im Herbst 2022 – wer davon profitiert
Bei den derzeitigen Energiepreisen erwarten viele Mieter sehnsüchtig den Heizkostenzuschuss 2022. Im Herbst soll es sogar noch einen zweiten geben.
Update vom 28. Oktober 2022, 11:26 Uhr: Der Bundesrat hat am Freitag, 28. Oktober 2022, einem zweiten Heizkostenzuschuss für Bedürftige zugestimmt. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, erhalten die betroffenen Haushalte noch im Herbst wegen der stark gestiegenen Energiepreise einen weiteren Zuschuss für ihre Heizkosten. Allein lebende Wohngeld-Empfänger sollen demnach einmalig 415 Euro bekommen, einem Zwei-Personen-Haushalt stehen 540 Euro zu und für jede weitere Person gibt es jeweils 100 Euro zusätzlich.
An Studenten und Auszubildende, die Bafög oder andere staatliche Unterstützung erhalten, werden pauschal 345 Euro ausgezahlt. Von dem zweiten Heizkostenzuschuss sollen alle Haushalte profitieren, die im Zeitraum vom 1. September bis 31. Dezember 2022 in mindestens einem Monat wohngeldberechtigt sind.
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